Der Gesetzgeber hat eine Gültigkeit von Gutscheinen von 3 Jahren beschlossen (bis zum Ende des 3. Jahres). Danach verfällt der Gutschein laut Gesetz ohne Ersatzleistung.
Die Verjährung der Gutscheine – wie jeder andere zivilrechtliche Anspruch auch – regelt das BGB §195. Es kann sogar sein, dass Gutscheine eine kürzere Gültigkeit haben. Der Burglengenfelder Einkaufsgutschein schöpft jedoch das Maximum aus.
Hier der Link der Vebraucherzentrale zur Gültigkeit von Gutscheinen
Warum verjähren die Gutscheine?
Dahinter steckt keine Böswilligkeit des Gutscheinausstellers, sondern eine gesetzliche Regelung. Der Gesetzgeber möchte nach unserem Kenntnisstand dadurch den Handel kalkulierbar machen und die endlose Bereitstellung über Jahrzehnte hinweg begrenzen.
Aber was passiert mit dem Geld?
Was mit den finanziellen Mitteln bei anderen Gutscheinherausgebern passiert, können wir nicht sagen. Im Fall des Burglengenfelder Einkaufsgutscheins des Wirtschaftsforums Burglengenfeld e.V. ist das Gutscheinsystem für die Stadt, für den Händler und für den Käufer kostenfrei. Mehrere ehrenamtliche Personen haben sich bisher um die Verwaltung und die Organisation von Druck, Kasse, Banklastschriften, Gutscheinausstellung und Aktenbergen mit Listen von Ein- und Ausgabe der Gutscheine geführt. Wir sprechen hier von 80.000 Gutscheinen und Gutscheincodes pro Jahr, während über die Hälfte bereits im ersten Jahr wieder eingelöst werden, bleibt die Verwaltung von den restlichen 40.000 aus dem Vorjahr zusätzlich zu den neuen 80.000 im aktuellen Jahr. Nach zwei Jahren sind bereits 90% aller Gutscheine eingelöst oder weitere 8.000 zu den 120.000 eben noch nicht. Zu jedem Gutschein kommen mindestens vier Transaktionen: Das Aufladen mit Kassieren, die monatliche Verrechnung mit der Ausgabestelle, das Einlösen, sowie die monatliche Verrechnung mit der Einlösestelle. Wenn nun der Gutschein nicht auf ein Mal eingelöst wird, sondern in Teilbeträgen, steigen die Transaktionen. Bereits nach 3 Jahren kommen so über 1.000.000 Vorgänge zu Stande. Durch die starke Fluktuation und dadurch dass die Gelder immer zur Verfügung stehen müssen, kann das Geld auch nicht angelegt werden, sondern (wie jeder heute merkt) verursachen die zahlreichen Transaktionen Kosten.
Wegen diesen großen Erfolgs und den finanzrechtlichen Bestimmungen wurde das System 2019 umgestellt und an vielen Stellen digitalisiert. Druck, Hülle, QR Code, System, Abrechnung und viele weitere Schritte verursachen Kosten. Das WIFO wollte aber den Händlern und den Käufern das System weiterhin kostenfrei zur Verfügung stellen. Und zwar mit einem wertigen Druck im Geldbeutelformat und einer Hülle, sowie Teileinlösungsmöglichkeit. Mit Erfolg! Der Gutschein ist beliebter dennje und hat den Vorteil, dass der Kunde eine große Auswahl hat und auch dann den Gutschein einlösen kann, wenn wegen Insolvenz (siehe Coronazeit) ein einzelnes Geschäft schließt. Auch hat kein anderer Anbieter die Flexibilität und Wertigkeit.
Über die Jahre landen jedoch viele Gutscheine in Vergessenheit, gehen Verloren oder werden versehentlich weggeworfen. Hier kommt die Verjährung ins Spiel: statt Gebühren zu erheben, sorgen die weggeworfenen und verlorenen Gutscheine, dass für alle anderen das System weiterhin besteht - kostenlos! Man geht also davon aus, dass nach drei langen Jahren der Gutschein verloren ging oder der Beschenkte kein Interesse daran hat. Durch die Verjährungsfrist des Gesetzgebers wird nun die Verwaltung dieser unendlichen vielen einzelnen Vorgänge eine Endfrist beschert. Das WIFO nutzt nun die "toten" Gelder nicht zur Bereicherung, sondern um das System weiterhin für alle kostenfrei zu halten. Eine sehr schwere Aufgabe, denn die Einlösequote ist extrem hoch und die Nachfrage ebenso.
Kulanz des WIFO
Obwohl der Gesetzgeber die Verjährungsfrist von 3 Jahren vorlegte, hat man im WIFO 2019 beschlossen, dass es eine sehr großzügige Kulanzzeit geben soll: Demnach wurden bis 31.12.2022 alle Gutscheine ohne Abzüge egal welchen Alters noch angenommen. Sprich auch ein 11 Jahre alter Gutschein (kam sogar vor) wurde anstandslos angenommen. Diese Kulanzzeit und Bitte um Einlösung wurde in den Jahren 2019-2022 vielfach auf verschiedenen Kanälen und Presseberichten veröffentlicht.
Mit dem Jahreswechsel 2022 auf 2023 war dann Schluss. Der ehrenamtliche Kassier Hans Peter Ehrenreich versiegelte die letzte Kiste mit alten Gutscheinen und wurde mit viel Lob und Anerkennung für die Jahrelange Betreuung entlastet. Die Bilanz war sehr positiv: Gemeinsam konnte man in der Kulanzzeit noch viele Menschen mobilisieren ihre alten Schubladen zu durchsuchen und die Gutscheine einzulösen. Die Bilanz: Gerade mal 1% aller Gutscheine über fast 20 Jahre hinweg wurden weggeworfen, vergessen und nicht eingelöst! Eine besonders kleine Rekordzahl - vorallem im Vergleich zu vielen anderen Gutscheinanbietern!
Nun konnte auch dem Finanzamt eine Endzahl genannt werden, während die Restzahl der neuen Gutscheine und Werte durch die Digitalisierung stets abgerufen und der Finanzprüfung zur Verfügung gestellt werden können. Die Umstellung war also auch ein finanzrechtliches Muss. Dadurch ist das System auch transparent, sicher und lastet nicht auf einer Schulter, sondern kann künftigen Generationen übergeben werden. Der Überschuss wird versteuert und was übrig bleibt, fließt in die nächste Generation von Gutscheinen für unsere tolle Stadt!
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